KAL und Aufmärsche verbieten!

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Es darf nicht sein, dass Menschen Angst haben müssen.“ Zu dieser Erkenntnis ist Bundes-Innenminister Hans-Peter Friedrich gekommen, geäußert hat er sie beim Spitzentreffen gegen Rechtsextremismus am 23. Januar 2012. Für das Stolberger Bündnis gegen Radikalismus ist diese Forderung bereits seit Jahren selbstverständlich. Das Bündnis fordert schon lange, dass der Artikel 1 des Grundgesetzes - „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ - über allem stehen muss, auch über dem Recht der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit.

Doch stattdessen dürfen Neonazis regelmäßig auch in Stolberg Angst und Schrecken verbreiten. In der ganzen Stadt finden sich Schmierereien der rechtsextremen Kameradschaft Aachener Land (KAL), die aus ihrer wachsenden Gewaltbereitschaft kein Hehl mehr macht. Schulen werden beschmiert, ausländische Mitbürger öffentlich beschimpft und bedroht, Demokraten allgemein unter Druck gesetzt. Jahr für Jahr im April versetzen Neonazis die Stadt Stolberg in den Ausnahmezustand.

Es bedurfte der unfassbaren Mordserie der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle, damit sich Bundespolitiker endlich tiefgreifender mit der wahren Gefahr durch Rechtsradikale in Deutschland auseinandersetzen. Ein neu zu schaffendes „Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus“ soll nach dem Willen von Familienministerin Kristina Schröder künftig das Wissen der vielen Initiativen gegen Rechts bündeln.

Und mit eigens einzurichtenden „Hotlines“ möchte Innenminister Friedrich Neonazi-Opfern nun die Angst nehmen. Das Stolberger Bündnis gegen Radikalismus fordert hingegen, dass Angst erst gar nicht aufkommen darf in unserer Gesellschaft. Neonazis sollen erst gar nicht marschieren und den öffentlichen Raum mit ihren einschüchternden Parolen und Drohgebärden beherrschen können! Das Bündnis begrüßt daher unter anderem ausdrücklich, dass auch der Stolberger Stadtrat sich dem auf der Regionalkonferenz 2011 der Initiativen gegen Rechts initiierten und vom Herzogenrather Arbeitskreis gegen Rechts formulierten Antrag auf Verbot der KAL angeschlossen hat.

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